Leistungserbringer, welche Parteien des Allianzvertrags sind.
Risiko
Auswirkung einer Unsicherheit auf Ziele (SN ISO 31000:2018 [11]). Die Auswirkungen können positiv (Chancen), negativ (Gefahren) oder beides sein.
Risikotragung
Vertraglich vereinbarte Zuordnung der Risiken auf die Vertragspartner.
Risikovorsorge
Festlegung von vorausschauenden Massnahmen zur optimalen Nutzung von Chancen und zur Vermeidung von Gefahren bzw. zur Minimierung der Auswirkungen von Gefahren.