Neuartiges Werkzeug
Mit der Projektallianz wird teilweise rechtliches Neuland betreten. Weder zum Mehrparteienvertrag noch zum Thema der gemeinsamen Risikotragung finden sich entsprechende rechtliche Grundlagen. Trotzdem lässt es die Vertragsfreiheit zu, von solchen Elementen Gebrauch zu machen.
Im öffentlichen Bau verlangt das Beschaffungsrecht zudem, dass für eine Projektallianz die Beschaffung über ein Dialogverfahren stattfinden muss. Dieses Verfahren ist auf der kantonalen Ebene nur dort anwendbar, wo es auch zugelassen ist.
Das Dialogverfahren kann gegenüber den traditionellen Realisierungsverfahren einen tendenziell höheren Aufwand zur Auswahl der Realisierungspartner zur Folge haben.
Aufgrund der Entscheidungsmechanismen in den Projektsteuerungsgremien, welche auf dem Einstimmigkeitsprinzip beruhen, muss der Bauherr in der Lage sein, genügend und gut qualifiziertes Personal mit der geforderten Verfügbarkeit in die Allianzgremien zu entsenden.
Der Bauherr muss deshalb vor seiner Entscheidung zur Anwendung einer Projektallianz, ob dieses Modell unter Berücksichtigung aller Projektziele und der von ihm ermittelten Risikopotenziale über den gesamten Lebenszyklus vorteilhaft ist. Er löst das Beschaffungsverfahren für eine Projektallianz nur nach einem positiven Ergebnis aus.