Ermittlung der Zielkosten

Die durch den Bauherrn im Allianzvertrag den Realisierungspartnern versprochene Vergütung ist im Grundsatz ein gewöhnlicher Werklohn (beziehungsweise, wenn es um auftragsrechtliche Leistungen geht, ein gewöhnliches Honorar), der im Austausch für in bestimmter Zeit und Qualität zu erbringende Leistungen bezahlt wird.

Nicht traditionell ist bei der Projektallianz jedoch die Art der Bestimmung der Höhe der effektiv zu zahlenden Vergütung. Hier wird kein klassischer Preis (Pauschal-, Global-, Einheits-, Stunden- oder Regiepreis) vereinbart, sondern die Vergütung grundsätzlich aller effektiv im Projekt anfallenden Aufwendungen der Realisierungspartner. Dabei spielt der Betrag der gemeinsam bestimmten Zielkosten eine entscheidende Rolle. Eine volle Vergütung ist nur für jene Leistungen geschuldet, deren Kosten innerhalb des Rahmens der Zielkosten Platz finden.

Die Zielkosten werden für die Leistungserbringung für die gesamte Dauer der Projektallianz ermittelt, d.h. inklusive der Kosten für die Behebung allfälliger Mängel nach der Werkabnahme. Zwecks möglichst transparenter Bewirtschaftung der gesamtem Zielkosten wird empfohlen, die gesamten Zielkosten in zwei Teile aufzuteilen (vgl. Figur 6):

  • Zielkosten 1: sämtliche Leistungen bis zur Werkabnahme
  • Zielkosten 2: sämtliche Leistungen zur Mängelbehebung nach der Werkabnahme
Zielkosten

Ermittlung der Zielkosten 1

Die Zielkosten 1 werden je nach dem Zeitpunkt zum Einstieg in die Projektallianz unterschiedlich ermittelt. In den frühen Projektphasen, in welchen nur eine generelle Projektidee vorhanden ist, müssen diese aus typischen Kennwerten und der finanziellen Risikovorsorge ermittelt werden. Eine unternehmerische Kalkulation als Projektbudget zur Selbstkostenvergütung ist zu diesem frühen Zeitpunkt nicht möglich.

Ein solches Projektbudget, basierend auf einer unternehmerischen Kalkulation (Figur) kann erst dann ermittelt werden, wenn das Projekt Ausführungsreife erlangt hat.  Diese ist vom Allianz-Projektteam gemeinsam zu erarbeiten.

Zusammensetzung der Zielkosten

Die in den Zielkosten 1 zu berücksichtigende finanzielle Risikovorsorge wird aus dem gemeinsam gepflegten Risikoregister hergeleitet. Die Kosten für gefahrenmindernde und chancenmehrende Massnahmen werden in den Werkkosten berücksichtigt (vgl. Figur).

Risikoregister

Ermittlung der Zielkosten 2

In den meisten Fällen wird das Kostenbudget für die Zielkosten 2 Zuschlägen zu den Zielkosten 1 (prozentual oder pauschal), welche auf Erfahrungswerten beruhen ermittelt werden.

Nur in speziellen Fällen ist Quantifizierung der Zielkosten 2 auf der Basis einer Risikoanalyse und einer zugehörigen unternehmerischen Kalkulation angezeigt. Bei einer solchen Kalkulation hat die Berücksichtigung des Gewinnzuschlags zu entfallen, da für die Vergütung zur Mängelbehebung nur der Anspruch auf die Vergütung der Selbstkosten, nicht aber auf die Vergütung eines Gewinnzuschlags besteht.