Umgang mit der Teuerung

Die Werkkosten werden jeweils zu aktuellen Preisen vergütet. Darauf werden auch die vertraglich vereinbarten Zuschläge für die AGK und den Gewinn vergütet.

Eine Teuerungsabrechnung im Hinblick auf die Kostenvergütung entfällt somit.

Gemäss den Empfehlungen des Merkblatts SIA 2065 wird die Teuerung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in die Zielkosten 1 eingerechnet. Nur bei Projekten mit kurzer Projektdauer mit überschaubarem Risiko ist der Einschluss der Teuerung in die Zielkosten 1 denkbar.

In all jenen Fällen, wo die Teuerung nicht in die Zielkosten 1 aufgenommen wird, bedeutet dies  aber, dass die Zielkosten 1 auf der Basis eines im Allianzvertrags festgelegten Verfahrens periodisch aktualisiert werden (vgl. Figur 15).

Aktualisierung der Zielkosten als Folge der Teuerung