Grundprinzipien zur Entscheidungsfindung
Das Merkblatt 2065 liegt der Organisation gemäss Figur 5 folgende Entscheidungsmechanismus zugrunde:
- Die Entscheidungen im Allianz-Projektteam werden so getroffen, dass die Projektziele optimal erreicht werden (Prinzip «best for project»).
- Kann keine Entscheidung im Konsens getroffen werden, so ist die betreffende Frage dem Allianz-Managementteam zur Entscheidung vorzulegen.
- Die Entscheidungen im Allianz-Managementteam können nur einstimmig getroffen werden.
- Kann eine einstimmige Entscheidung nicht gefunden werden, so ist die betreffende Frage dem Allianz-Leitungsteam zur Entscheidung vorzulegen.
- Grundsätzlich muss das Allianz-Leitungsteam alle Entscheidungen einstimmig fällen. Für den Fall, dass Einstimmigkeit nicht erreicht werden kann, sollten Regelungen zur Konfliktlösung vereinbart werden.
Ausgenommen von diesem Mechanismus sind die im Allianzvertrag festgelegten Sachverhalte, bei denen der Bauherr das alleinige Entscheidungsrecht hat. Für diese Entscheidungen hat der Bauherr das Recht, seinen Willen positiv (Anordnungen) oder negativ (Veto) durchzusetzen; das Einstimmigkeitsprinzip gilt hier nicht.