Umgang mit Projektrisiken
Bauprojekte werden über die bei allen Projektpartnern vorhandenen Erkenntnisse geführt. Die Erkenntnisse lassen sich in gesicherte und nicht gesicherte Erkenntnisse sowie Unbekanntes bzw. Unerkanntes unterteilen. Die nicht gesicherten Erkenntnisse umfassen Sachverhalte, die mit einer Wahrscheinlichkeit kleiner 1 eintreten, die sog. Projektrisiken, welche in einem Risikoregister erfasst werden können. Dabei gilt der Grundsatz, dass kein Bauprojekt risikofrei ist.
Die Projektrisiken machen in Bauvorhaben einen wesentlichen Teil der Gesamtbetrachtung aus. Anfänglich ist der Risikoanteil hoch. Im Zuge der fortlaufenden Bearbeitung des Projekts und dem damit erlangten Erkenntnisgewinn können Projetrisiken zunehmend besser eingeschätzt werden. Frühzeitig erkannte Chancen können besser genutzt werden und die Gefahren besser beherrscht werden.
Dem Allianzvertrag liegt das Prinzip der gemeinsamen Risikotragung zu Grunde. Bauherr und Realisierungspartner tragen die Verantwortung für alle Prozesse im Projekt weitestgehend gemeinsam. Diejenigen Risiken, welche von einem Allianzpartner allein zu tragen sind, werden im Allianzvertrag explizit aufgelistet.
Zwecks der gemeinsamen Risikosteuerung implementieren die Allianzpartner bereits in der Beschaffungsphase die Methoden für das integrale Risikomanagements. Der Bauherr legt dabei für die Beschaffungsphase fest, mit welcher Methode (semiquantitativ, quantitativ) die finanzielle Risikovorsorge ermittelt werden soll.
Im Hinblick auf die Vereinbarung der Zielkosten 1 werden die Kosten für die finanzielle Risikovorsorge aus dem gemeinsam von allen Allianzpartnern gepflegten Risikoregister hergeleitet. Die Kosten für gefahrenmindernde und chancenmehrende Massnahmen sind in den Werkkosten zu berücksichtigen (vgl. Figur 7).
Pauschale Risikozuschläge werden wegen mangelnder Transparenz und den wiederum mit solchen Zuschlägen verbundenen Risiken nicht empfohlen.