Erfolgsabhängige Vergütung im vierstufigen Vergütungskonzept

Die erfolgsabhängige Vergütung ist in der Projektallianz ein starker Anreiz die vereinbarten Prinzipien auch zu leben. Würde ein oder mehrere Partner durch ihr Verhalten das Prinzip «best for project» durchbrechen, würden die Projektkosten unweigerlich in die Höhe getrieben und spätestens mit dem Überschreiten der vereinbarten Zielkosten müsste sich die entsprechenden Partner an dem von ihnen vereinbarten Mehraufwand beteiligen.

Aber auch wenn die Zielkosten nicht überschritten werden entsteht ein finanzieller Nachteil, weil der Betrag der Minderkostenbeteiligung der Realisierungspartner kleiner wird.

Zudem soll die anreizbasierte Vergütung sicherstellen, dass nicht nur das Kostenziel eingehalten wird, sondern auch alle anderen, nichtmonetären Projektziele,

Damit dieses Anreizsystem auch funktioniert sieht das Merkblatt SIA 2065 das folgende vierstufige Vergütungskonzept vor (Tabelle 1):

Vergütungskonzept

Erfolgsabhängige Vergütung Stufen 1 bis 3

Um die anreizbasierte Vergütung sicherzustellen, werden Kostenunter- oder -überschreitungen zwischen dem Bauherrn und den Realisierungspartnern bis zu den vom Bauherrn vorgegebenen Grenzwerten nach einem im Allianzvertrag zu vereinbarenden Schlüssel, unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit eines jeden Partners, geteilt. Ausserhalb der Grenzwerte kommt eine Kostenunterschreitung allein dem Bauherrn zugute; eine Überschreitung trägt dieser allein (vgl. Figur 8).

Im Sinne der Fairness wird empfohlen die Mehr-/Minderkostenbeteiligung bezüglich der Grenzwerte und der Beteiligungsquoten symmetrisch auszugestalten. Asymmetrische Modelle erwecken den Anschein der Rosinenpickerei durch den einen oder mehrere Allianzpartner. Diese Aussage bedeutet aber nicht, dass alle Realisierungspartner sich im gleichen Masse am Kostenrisiko zu beteiligen haben. Ihre Beteiligungsquote ist im Rahmen des Dialogverfahrens unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit eines jeden Partners festzulegen.

Vergütung Stufen 1 bis 3

Erfolgsabhängige Vergütung Stufe 4

Mit der von den Zielkosten 1 unabhängigen vierten Vergütungsstufe soll auch die Einhaltung der nichtmonetären Projektziele (Terminziele, Qualitätsziele) positiv beeinflusst werden. Der Bauherr legt dazu in seinen Ausschreibungsunterlagen fest, welche Projektziele er im Rahmen der Vergütungsstufe 4 berücksichtigen will. Er legt für jedes der betroffenen Projektziele (Kriterien) den massgebenden Zielwert fest, beschreibt die Messmethode und fixiert die Beurteilungskriterien zur Bewertung von Abweichungen. In diesem Zusammenhang bestimmt er auch, welche finanziellen Folgen die Zielerreichung und allfällige Abweichungen haben. Dabei kann er vorsehen, dass die Bewertungen von bestimmten Kriterien je einzeln bestimmte Folgen haben, beispielsweise, dass die gesamte Stufe 4 entfällt, wenn in Bezug auf ein Ziel ein bestimmter Mindestwert nicht erreicht wird.

Vergütung Stufe 4