Glossar

  • Allgemeine Geschäftskosten

    Die Allgemeinen Geschäftskosten einer Unternehmung sind Bestandteil der Selbstkosten, welche weder von einer einzelnen Baustelle noch von einer einzelnen Position beeinflusst sind (Verwaltungs- und Geldkosten).
  • Allianz-Leitungsteam

    Ist das oberste Führungsgremium der Projektallianz und ist für deren Aufsicht, strategische Führung und die übergeordnete Steuerung des Projekts verantwortlich.
  • Allianz-Managementteam

    Ist zusammen mit dem Allianz-Projektteam für die Leitung und Steuerung des Tagesgeschäfts verantwortlich.
  • Allianz-Projektteam

    Umfasst alle übrigen in der Projektallianz operativ tätigen und mit der Umsetzung der Projektierungs-, Ausführungs- und Unterstützungsprozesse betrauten Personen.
  • Allianzmanager

    Ist nach Vertragsabschluss für den Aufbau und die Pflege des integralen Projektmanagements verantwortlich. Der Allianzmanager ist der direkte Ansprechpartner des Allianz-Managementteams für das Allianz-Leitungsteam sowie für das Allianz-Projektteam.
  • Allianzpartner

    Die Gesamtheit der am Allianzvertrag beteiligten Parteien (Realisierungspartner + Bauherr).
  • Allianzphasen

    Zeiträume zur Erbringung bestimmter Leistungen innerhalb einer Projektallianz.
  • Allianzvertrag

    Vertrag, über den eine Projektallianz geregelt wird. Werkvertragsähnlicher Innominatvertrag (= durch das gesetzliche Recht nicht ausdrücklich geregelter Vertrag) zwecks entgeltlicher Leistungserbringung für die Planung und Realisierung oder nur für die Realisierung von Bauprojekten.
  • Allianzziele

    Auflistung der von den Allianzpartnern gemeinsam zu erfüllenden Projektziele.
  • Bauherr

    Natürliche Person oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts (oder eine entsprechende Personenmehrheit), welche das Bauvorhaben initiiert, verantwortet und finanziert (wobei die Finanzierung gegebenenfalls mithilfe von Dritten geschieht, die nicht Allianzpartner sind). Im Rahmen der Projektallianz nimmt der Bauherr sowohl die Rolle des Bestellers als auch eines Allianzpartners ein.
  • Baustellengemeinkosten

    Indirekte Kosten, welche nicht direkt einer Teilleistung zugeordnet werden können, aber für den Betrieb der Baustelle notwendig sind.
  • Beschaffungsverfahren

    Art und Weise der Anbahnung eines Vertragsabschlusses zwischen dem Bauherrn und einem Vertragspartner oder mehreren Vertragspartnern.
  • Dialogpartner

    Ausgewählte Anzahl von Anbietern und/oder Anbietergruppen, welche aufgrund veröffentlichter Kriterien zum Dialog eingeladen werden.
  • Endkosten

    Im Rahmen der Schlussabrechnung ermittelte Summe der Kosten aus den Werkkosten, den Allgemeinen Gemeinkosten, dem Gewinn, den Kosten aus eingetretenen Risiken und aus der Teuerung.
  • Finanzielle Risikovorsorge

    Festlegung eines zwischen allen Allianzpartnern gemeinsam festgelegten Kostenbetrags im Allianzvertrag zwecks Finanzierung der Auswirkung allfällig eintretender Risiken. Die Massnahmen zur Risikobeherrschung werden in den Werkkosten berücksichtigt.
  • Leistungserbringer

    Unternehmen (insbesondere Planungsunternehmen, Bauunternehmen, Materiallieferanten), welche Leistungen für das Bauvorhaben erbringen. Leistungserbringer sind entweder Realisierungspartner, Subunternehmer (bzw. Subbeauftragte) eines Realisierungspartners (oder mehrerer Realisierungspartner zusammen) oder Subunternehmer von Subunternehmern. Sie müssen nicht in den Allianzvertrag eingebunden sein. In speziellen Fällen kann auch der Bauherr Leistungserbringer sein (z. B. eigene Planung, Realisierungspartner für spezielle Gewerke).
  • Leistungsumfang

    Gesamtheit der Produkte und Dienstleistungen, die durch die Aufgabenstellung eines Projekts als Ergebnis am Ende vorliegen müssen.
  • Projektallianz

    Organisationsmodell zwischen dem Bauherrn und einem Realisierungspartner oder mehreren Realisierungspartnern zum Zweck einer partnerschaftlichen Umsetzung eines Bauvorhabens nach vorgängig vereinbarten Grundprinzipien zur gemeinsamen, kooperativen Projektrealisierung.
  • Projektdefinition

    Die Projektdefinition des Auftraggebers legt die wichtigsten Zielgrössen, Funktionen und Rahmenbedingungen des Vorhabens fest. Die Projektdefinition bleibt in der Regel während des ganzen Planungs- und Bauprozesses unverändert.
  • Projektpartner

    Alle am Bauvorhaben unmittelbar oder mittelbar beteiligten Parteien. Nebst den Allianzpartnern gehören dazu auch die Leistungserbringer, die keine Realisierungspartner sind, sowie die nur mit dem Bauherrn (direkt oder indirekt) vertraglich verbundenen Experten und Berater.
  • Projektpflichtenheft

    Beschreibt die Funktionen und Eigenschaften des Bauwerks zur Erreichung der in der Projektdefinition festgelegten Zielgrössen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation des Projekts.
  • Projektziele

    Vom Bauherrn festgelegte Auflistung von Anforderungen an die Projektierung, an die Realisierung und an den Betrieb und Rückbau des von ihm geplanten Bauwerks, unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Anforderungen.
  • Realisierungspartner

    Leistungserbringer, welche Parteien des Allianzvertrags sind.
  • Risiko

    Auswirkung einer Unsicherheit auf Ziele (SN ISO 31000:2018 [11]). Die Auswirkungen können positiv (Chancen), negativ (Gefahren) oder beides sein.
  • Risikotragung

    Vertraglich vereinbarte Zuordnung der Risiken auf die Vertragspartner.
  • Risikovorsorge

    Festlegung von vorausschauenden Massnahmen zur optimalen Nutzung von Chancen und zur Vermeidung von Gefahren bzw. zur Minimierung der Auswirkungen von Gefahren.