Charakteristische Merkmale des Allianzvertrags
Zur Abgrenzung vom traditionellen Werkvertrag wird der Vertrag für eine Projektallianz «Allianzvertrag» genannt. Dieser enthält die Vereinbarungen zur Leistungserbringung und zur Zusammenarbeitskultur. Das Vertragskonstrukt ist ein (vom Gesetzgeber nicht beschriebener) werkvertragsähnlicher Vertrag (werkvertragsähnlicher Innominatvertrag).
Das Merkblatt 2065 weist eindeutig darauf hin, dass alles zu unternehmen ist, dass klare Regelungen zu treffen sind, damit nicht der Anschein erweckt wird, dass es sich bei der Projektallianz um eine einfache Gesellschaft handle (Arbeitsgemeinschaft). Damit würde das wichtige Grundprinzip der gemeinsamen Risikotragung wieder infrage gestellt würde.
Der Allianzvertrag ist üblicherweise ein Mehrparteienvertrag mit welchem der Bauherr mit den einzelnen Realisierungspartnern die entsprechend Leistungsvereinbarung, jedoch unter Einschluss des Prinzips der gemeinsamen Risikotragung abschliesst. Theoretisch denkbar wären auch parallel geschaltete Einzelverträge, welche aber nicht empfohlen werden.
Die folgenden charakteristischen Merkmale sind im Allianzvertrag abzubilden:
- Gemeinsame Definition des Leistungsumfangs
- Allianz-Projektteam – Entscheidungen nach Massgabe der Projektziele
- Vereinbarung der Zielkosten und erfolgsabhängige Vergütung
- Gemeinsames Risikomanagement
- Zusätzliche Anreize
- Gegenseitige Haftungsbeschränkungen