Glossar

  • Finanzielle Risikovorsorge

    Festlegung eines zwischen allen Allianzpartnern gemeinsam festgelegten Kostenbetrags im Allianzvertrag zwecks Finanzierung der Auswirkung allfällig eintretender Risiken. Die Massnahmen zur Risikobeherrschung werden in den Werkkosten berücksichtigt.