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Finanzielle Risikovorsorge

Festlegung eines zwischen allen Allianzpartnern gemeinsam festgelegten Kostenbetrags im Allianzvertrag zwecks Finanzierung der Auswirkung allfällig eintretender Risiken. Die Massnahmen zur Risikobeherrschung werden in den Werkkosten berücksichtigt.