Festlegung eines zwischen allen Allianzpartnern gemeinsam festgelegten Kostenbetrags im Allianzvertrag zwecks Finanzierung der Auswirkung allfällig eintretender Risiken. Die Massnahmen zur Risikobeherrschung werden in den Werkkosten berücksichtigt.
Festlegung eines zwischen allen Allianzpartnern gemeinsam festgelegten Kostenbetrags im Allianzvertrag zwecks Finanzierung der Auswirkung allfällig eintretender Risiken. Die Massnahmen zur Risikobeherrschung werden in den Werkkosten berücksichtigt.