FAQ
FAQ: Umgang mit Projektrisiken
E.1 Wie wird das Risikomanagement in der Projektallianz ausgestaltet?
Mit der Ausschreibung gibt der Bauherr die von ihm erkannten Chancen und Gefahren in einem Risikoregister bekannt. Die Realisierungspartner ergänzen diese mit ihren Erkenntnissen bereits in der Dialogphase.
Das von allen Allianzpartnern ab der Dialogphase gepflegte gemeinsame Risikoregister ist das zentrale Werkzeug des Risikomanagements der Projektallianz. In diesem werden Chancen und Gefahren aufgelistet, gemeinsam bezüglich deren Auswirkungen auf die Projektanforderungen bewertet. Dort wo Massnahmen zur Beherrschung der Risiken umzusetzen sind, werden die Massnahmen gemeinsam definiert und im Risikoregister erfasst.
Die Massnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Chancennutzung werden von den Allianzpartnern ermittelt. Die Kosten für die vorbeugenden Massnahmen werden von den Realisierungspartnern in den Selbstkosten erfasst. Der Restrisikowert, nach Umsetzung der Massnahmen, wird in der finanziellen Risikovorsorge zuhanden der Zielkosten 1 angemessen berücksichtigt.
Die prognostizierten und die laufend aktualisierten tatsächlichen Kosten zu den jeweiligen Risiken werden in den Chancen- und Gefahren-Tabellen erfasst und verwaltet und der finanziellen Risikovorsorge im Allianzvertrag gegenübergestellt.
E.2 Wie funktioniert eine gemeinsame finanzielle Risikobewertung?
Im Rahmen des Dialogverfahrens werden im gemeinsamen Risikoregister die Gefahren- und Chancen erfasst, mit Massnahmen hinterlegt und finanziell bewertet. Die so erfasste finanzielle Risikovorsorge fliesst in die Zielkosten ein.
Die finanzielle Risikobewertung kann unter Anwendung des deterministischen Ansatzes oder aber mit einem probabilistischen Ansatz erfolgen. Der Bauherr gibt die anzuwendende Methode mit seinen Ausschreibungsunterlagen bekannt.
Die Risiken werden in gemeinsamen durchzuführenden Risikodurchsprachen innerhalb der Projektallianz laufend analysiert. Eingetretene Gefahren werden zu Lasten der finanziellen Risikovorsorge vergütet.
E.3 Muss der Bauherr Risikorückstellungen tätigen, welche über die finanzielle Risikovorsorge in den Zielkosten hinaus gehen?
Ja, der Bauherr muss in seinem Kostenbudget Rückstellungen für die Risiken für all jene Leistungen tätigen, welche nicht durch die Allianz erbracht wird oder für Risiken, welche er im Allianzvertrag allein übernommen hat (z.B. übermässiges Baugrundrisiko).
Auch für seinen Anteil an einer möglichen Zielkostenüberschreitung muss er die Finanzierung sicherstellen.
E.4 Wie wird mit eintretenden Risiken umgegangen?
Das Allianzmanagementteam legt anhand der Chancen und Gefahren im Risikoregister fest, wie die Leistungserbringung bei eintretenden Chancen und Gefahren zu erfolgen hat. Für den Fall, dass sich bisher unerkannte bzw. unbekannte Risiken realisieren, werden die entsprechenden organisatorischen Massnahmen vordefiniert (z.B. Einsatz einer Task Force).
Bei Unfallereignissen liegt die Weisungsbefugnis während der Ereignisbewältigung beim verantwortlichen Einsatzleiter.
E.5 Wo werden die Risiken der Planer und ausführenden Unternehmer abgebildet?
Die Risiken der Realisierungspartner (= Allianzmitglieder) werden im gemeinsamen Risikoregister erfasst. Dieses umfasst somit die Risiken des Bauherrn der Planer und ausführenden Unternehmer, sofern diese Allianzpartner sind. Die finanzielle Risikovorsorge in den Zielkosten umfasst somit die Risiken aller Allianzpartner und nicht nur die Bauherrenrisiken.
Leistungserbringer ausserhalb der Projektallianz bilden ihre Risiken eigenständig im jeweiligen Vertragsverhältnis mit einem Allianzpartner ab. Dieser informiert alle anderen Allianzpartner über diese Risiken und deren Entwicklung.
E.6 Wie sieht eine Versicherungslösung für eine Projektallianz aus?
Der Bauherr schliesst idealerweise für alle an der Leistungserbringung beteiligten Allianzpartner sowie für deren vertraglich vorgesehenen oder genehmigten Subunternehmer eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung in Form einer Bauplatzversicherung ab und gibt die von ihm geplante Versicherungslösung mit den Ausschreibungsdokumenten bekannt.
Allfällige Ergänzungen zum vom Bauherrn vorgesehenen Versicherungskonzept werden vom Allianz-Leitungsteam auf Antrag des Allianz-Managementteams beschlossen.