FAQ
FAQ: Organisation und Entscheidungsgremien
D.1 Was ist das Allianz-Leitungsteam und welche Aufgabe hat es?
Das Allianz-Leitungsteam ist das oberste Führungsgremium der Projektallianz und ist für deren Aufsicht, strategische Führung und die übergeordnete Steuerung des Projekts verantwortlich.
Jeder Allianzpartner entsendet mindestens eine im Rahmen des Allianzvertrags unmittelbar entscheidungsbefugte und entsprechend qualifizierte Führungsperson aus seiner eigenen Organisation in das Allianz-Leitungsteam und bestimmt mindestens einen Stellvertreter. Die konkrete Anzahl der Vertreter der jeweiligen Allianzpartner im Leitungsteam ist im Allianzvertrag zu vereinbaren.
Das Allianz-Leitungsteam sollte nicht mehr als zehn Personen umfassen. Bei grösseren Teams drohen Effizienzverluste in der Arbeit des Leitungsteams und Verzögerungen im Projekt.
D.2 Was ist das Allianz-Managementteams und welche Aufgabe hat es?
Das Allianz-Managementteam ist zusammen mit dem Allianz-Projektteam für die Leitung und Steuerung des Tagesgeschäfts verantwortlich. Darunter fallen auch die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umwelt und Qualitätssicherung.
Das Allianz-Managementteam trifft alle dafür notwendigen Entscheidungen unter Einhaltung der durch den Allianzvertrag sowie der in diesem Rahmen vom Allianz-Leitungsteam festgelegten Entscheidungskompetenzen.
Die Entscheidungen im Allianz-Managementteam können nur einstimmig getroffen werden.
D.3 Was ist das Allianz-Projektteam und welche Aufgabe hat es?
Das Allianz-Projektteam umfasst alle übrigen in der Projektallianz operativ tätigen und mit der Umsetzung der Projektierungs-, Ausführungs- und Unterstützungsprozesse betrauten Personen. Die Allianzpartner setzen das Prinzip «best person for the job» um.
Das Allianz-Projektteam arbeitet nach Möglichkeit in gemeinsamen Räumlichkeiten, welche die direkte Teamarbeit ermöglichen.
D.4 Wie erfolgt die Entscheidungsfindung?
- Im Allianz-Projektteam: Die Entscheidungen im Allianz-Projektteam werden so getroffen, dass die Projektziele optimal erreicht werden (Prinzip «best for project»).
Kann keine Entscheidung im Konsens getroffen werden, so ist die betreffende Frage dem Allianz-Managementteam zur Entscheidung vorzulegen.
- Im Allianz-Managementteam: Jedes Mitglied hat eine Entscheidungen sind einstimmig zu treffen.
Kann eine einstimmige Entscheidung nicht gefunden werden, so ist die betreffende Frage dem Allianz-Leitungsteam zur Entscheidung vorzulegen.
- Im Allianz-Leitungsteam: Jedes Mitglied hat eine Entscheidungen sind einstimmig zu treffen. Vorbehalten bleiben die Entscheidungen, die dem Bauherrn nach dem Allianzvertrag allein zustehen (z.B. Projektabbruch).
Für den Fall, dass Einstimmigkeit nicht erreicht werden kann, sollten im Allianzvertrag Regelungen zur Konfliktlösung vereinbart werden.
- Im Allianz-Projektteam: Die Entscheidungen im Allianz-Projektteam werden so getroffen, dass die Projektziele optimal erreicht werden (Prinzip «best for project»).
D.5 Gibt es eine unterschiedliche Gewichtung bei den Allianzpartnern?
Nein, jeder Allianzpartner hat im Projekt grundsätzlich das gleiche Stimmrecht.
D.6 Zwischen den Partnern wird ein deutlicher Unterschied im Projektumfang bestehen. Wie kann hier ein fairer Umgang miteinander erreicht werden?
In der Allianz gilt der Grundsatz, dass sich alle gemeinsam für das bestmögliche Projektergebnis einsetzen, weshalb alle Allianzpartner ungeachtet ihres Anteil, gleichberechtigt sind. Unter dem bestmöglichen Projektergebnis ist in finanzieller Hinsicht das Einhalten, bzw. Unterschreiten der Zielkosten zu verstehen.
Alle Allianzpartner partizipieren schliesslich entsprechend den unterschiedlichen Beteiligungs-anteilen und ihrer individuellen Risikotragfähigkeit am finanziellen Endergebnis. Der Gefahr einer höheren Kostenbeteiligung durch Allianzpartner mit einem hohen Leistungs- und Risiko-anteil (bei einer Kostenüberschreitung steht demgegenüber die Chance einer höheren Kostenbeteiligung an allfälligen Minderkosten (was das primäre Ziel sein sollte) entgegen. Das Vergütungssystem ist somit ausgewogen und fair, muss aber von allen Allianzpartnern mittgetragen und darf nicht im Verlaufe des Projekts hinterfragt werden.
D.7 Wie werden die Team-Entscheidungen herbeigeführt bzw. wer entscheidet, was ausgeführt wird und was die beste Lösung ist?
Entscheidungen sind im Allianzteam immer nach dem Prinzip «best for project» zu fällen.
Alle Allianzpartner können Anträge zu Entscheidungen stellen. Im Hinblick auf die Entscheidungen sind alle Allianzpartner sowohl in das Allianz-Projektteam als auch in alle Führungsebene der Allianz eingebunden. Die Entscheidungsmechanismen sind in der Antwort zur Frage D.4 aufgeführt.
D.8 Wie erfolgt die Befähigung der Mitarbeiter und wer trägt die Kosten?
Mit dem Arbeiten in Projektallianzen wird Neuland beschritten. Die Mitarbeiter in einer Allianz sind dazu zu befähigen, sei dies durch Schulungen, teambildende Anlässe, Coaching etc. Die Kostenverteilung ist projektindividuell festzulegen. Es ist sowohl denkbar, dass Kosten gemeinsam getragen werden (Projektkosten) oder aber, dass der Bauherr Schulungen anbietet.
D.9 Wann ist ein Austausch von Mitarbeitern möglich?
Auch in der Projektallianz gelten die üblichen Regeln des Arbeitsrechts.
Mitarbeiter, welche den Wertekodex der Allianz nicht mittragen wollen oder können, sollten ausgetauscht werden.
D.10 Wie kann eine Personalfluktuation im Projekt minimiert werden?
Die tolerierbare Personalfluktuationsrate kann als nichtmonetäres Allianzziel festgelegt werden, welches an die Vergütungsstufe 4 (Bonus/Malus-Regelung) gekoppelt ist.
Die Allianzpartner können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur dann aus Projekt abziehen, wenn es hierfür gewichtige Gründe gibt (Krankheit, Mutterschaft oder Ausscheiden aus dem Unternehmen). Der Abzug aus dem Allianzprojekt und der Einsatz in einen anderen Projekt ohne Einwilligung der übrigen Partner zählt nicht als wichtiger Grund.
D.11 Welche Konfliktlösungsmechanismen sind denkbar?
- Stufe 0: Lösungsfindung im Allianz-Projektteam bzw. im Allianz-Managementteam
- Stufe 1: Entscheidung durch das Allianz-Leitungsteam
- Stufe 2: Einsatz eines Konfliktlösungsverfahren (sofern im Allianzvertrag vorgesehen) (Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht)
- Stufe 3: ordentlicher Gerichtsweg
Die Kosten beim Einsatz eines Konfliktlösungsverfahren (Stufe 2) sind Selbstkosten zu Lasten der Zielkosten 1.
Spätestens beim Anrufen des ordentlichen Gerichtswegs (Stufe 3) ist die Allianz mit ihren Grundprinzipien als gescheitert zu betrachten. Ab der Stufe 3 trägt jeder Allianzpartner seine Kosten selbst.
Die Allianzpartner können im Übrigen präventive Massnahmen (regelmässige Aussprachen; Coachings; Supervisionen usf.) vereinbaren, um Konflikte zu vermeiden oder von Anfang an konstruktiv anzugehen.
D.12 Wie werden rechtliche Konflikte gelöst?
Die Projektallianz sollte grundsätzlich nach dem Prinzip “no blame, no dispute” handeln. Weil die Allianzpartner auf ein Haftbarmachen von einzelnen Allianzpartnern vertraglich verzichten, führen allfällige Probleme und Schäden nicht zu Rechtsstreitigkeiten. Davon ausgenommen sind lediglich die Fälle der absichtlichen oder grobfahrlässigen Benachteiligung und Schädigung.
Im Hinblick auf die Lösung allfällig trotzdem auftretender Konflikte sind die anzuwendenden Konfliktlösungsprozesse im Allianzvertrag zu regeln.
Der Rechtsweg kann in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden.